Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
1.1Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma BWL Systemhaus Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Lösungen mbH (nachstehend BWL Systemhaus).
1.2Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzung abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von BWL Systemhaus bedürfen der Schriftform.
1.4BWL Systemhaus ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfirst wirksam.
2Angebot und Vertragsschluss
2.1Angebote von BWL Systemhaus sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – unverbindlich.
2.2Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch BWL Systemhaus.
2.3Der Umfang der von BWL Systemhaus zu erbringenden Leistungen wird allein durch schriftliche Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Einzellizenzbedingungen für von BWL Systemhaus gelieferte Software, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4BWL Systemhaus behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
2.5Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an
1. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
2.Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
3Installation, Schulung und Beratung
3.1Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch BWL Systemhaus als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bediendungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leitungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2Sofern BWL Systemhaus Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von BWL Systemhaus angemessen. BWL Systemhaus kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von BWL Systemhaus aus § 643 BGB bleiben unberührt.
3.3Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung
4Leistungsumfang
4.1BWL Systemhaus ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
4.2BWL Systemhaus ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.3 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von BWL Systemhaus. BWL Systemhaus behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
5Lieferfrist
5.1Von BWL Systemhaus angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von BWL Systemhaus um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, BWL Systemhaus eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
5.2Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.3Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von BWL Systemhaus nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei BWL Systemhaus, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
6Preise
6.1Die Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben - netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tag der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
6.2Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.3BWL Systemhaus ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6.4Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlung, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
7Zahlung
7.1Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen sowie Support- und andere Dienstleistungen ohne Abzug sofort netto, bei Bankeinzug nach 10 Tagen mit 2% Skonto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist BWL Systemhaus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder BWL Systemhaus einen höheren Schaden nachweist.
7.2Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen bzw. diese mit Forderung von BWL Systemhaus verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtkräftig festgestellt ist.
7.3Schuldet der Kunde BWL Systemhaus mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
8Annahmeverzug des Kunden
Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist BWL Systemhaus nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Verlangt BWL Systemhaus Schadenersatz so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder BWL Systemhaus einen höheren Schaden nachweist.
9Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen
9.1Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
9.2Ist der Kunde kein Verbraucher, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
9.3Von BWL Systemhaus auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von BWL Systemhaus unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, bestätigt der Kunde die Abnahme durch Unterschrift unseres Tätigkeitsnachweises. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er BWL Systemhaus unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei BWL Systemhaus ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
9.4Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet BWL Systemhaus bei Mängeln ihrer Software bzw. Dienst- oder Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen.
9.5Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde BWL Systemhaus in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern.
10 Eigentumsvorbehalt
10.1 BWL Systemhaus behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von BWL Systemhaus in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für BWL Systemhaus zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadenrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an BWL Systemhaus ab. BWL Systemhaus nimmt die Abtretung an.
10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist BWL Systemhaus berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. BWL Systemhaus ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
10.4 Bei einem Rücknahmerecht BWL Systemhauses gemäß vorstehendem Absatz ist BWL Systemhaus berechtigt, die sich noch im Besitz des Anwenders befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von BWL Systemhaus den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
10.5 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag
11 Umfang der Rechtseinräumung
BWL Systemhaus behält an der gelieferten, durch BWL Systemhaus erstellten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen für BWL Systemhaus Software für die jeweiligen Produkte.
12 Haftung
12.1 BWL Systemhaus haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit BWL Systemhauses, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die BWL Systemhaus, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben
12.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BWL Systemhaus, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet Sage Software im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
12.4 Soweit BWL Systemhaus nach Ziffer 12.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von BWL Systemhaus beschränkt.
12.5BWL Systemhaus haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm und Datensicherung – hätte verhindern können.
12.6Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BWL Systemhaus.
12.7Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt
13 Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, BWL Systemhaus von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten BWL Systemhaus Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und BWL Systemhaus auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. BWL Systemhaus ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
14 Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit BWL Systemhaus geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonstige Rechte und Pflichten aus mit BWL Systemhaus geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von BWL Systemhaus ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980)
15.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistung von BWL Systemhaus ist Aachen.
15.4 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Aachen vereinbart.
Stand: 09/2004